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Die
Finanzverwaltung hat erweiterte
Rechte.
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Ziel
muss es sein, diese Rechte wirtschaftlich vernünftig in
zeitnahen Außenprüfungen
anzuwenden. |
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Sie wird diese aber wirtschaftlich vernünftig nur in zeitnah
geführten Außenprüfungen nutzbringend anwenden können.
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Die
Finanzverwaltung kann sich dem technischen
Fortschritt
nicht verschließen.
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Die
Pflicht zur Vorhaltung digitaler
Daten kann Zeit ist Geld
nicht nahezu unbefristet verlangt werden.
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