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Prüfung Index

 

GDPdU / GoBS
Ansatz der Finanzverwaltung

Was prüft die Finanzverwaltung?

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Was prüft die Finanzverwaltung?

Die Finanzverwaltung verweist darauf, dass es nach den GDPdU Aufgabe des Steuerpflichtigen ist, die steuerlich relevanten Daten von den anderen abzugrenzen und dabei insbesondere datenschutzrechtliche und berufsspezifische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Sie sollten bei der Identifizierung steuerlich relevanter Daten Ihren Steuerberater hinzuziehen.

Unternehmen sollten ihre Daten qualifizieren, da für versehentlich überlassene Daten seitens der Finanzverwaltung kein Verwertungsverbot besteht. (Achtung!)

Bei der Auswahl muss außerdem beachtet werden, dass nicht nur die Software zur Finanz, Lohn- und Anlagenbuchhaltung steuerrelevant Daten erzeugt, sondern auch vor- oder nebengelagerte Systeme wie zum Beispiel E-Mail-Systeme und:

Warenwirtschaftssysteme, Zeiterfassungsysteme, Auftrags- und Bestellsysteme,
Kalkulationsprogramme, Reisekostenabrechnungssysteme, Scannerkassen,
Kosten-Leistungsrechnung, Ein-/Ausfuhrabrechnungssysteme, Wertpapiersysteme.

Bei unzutreffender Qualifizierung kann der Betriebsprüfer verlangen, dass der Steuerpflichtige den Datenzugriff auf diese weiteren Daten nachträglich ermöglicht.




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