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Was prüft die Finanzverwaltung?
Die
Finanzverwaltung verweist darauf, dass es nach den
GDPdU Aufgabe des Steuerpflichtigen ist, die steuerlich
relevanten Daten von den anderen abzugrenzen und
dabei insbesondere datenschutzrechtliche und berufsspezifische
Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Sie sollten bei
der Identifizierung steuerlich relevanter
Daten Ihren Steuerberater hinzuziehen.
Unternehmen sollten ihre Daten qualifizieren, da für versehentlich überlassene Daten seitens der Finanzverwaltung kein Verwertungsverbot besteht. (Achtung!)
Bei der Auswahl muss außerdem
beachtet werden, dass nicht nur die Software
zur Finanz, Lohn- und Anlagenbuchhaltung
steuerrelevant Daten erzeugt, sondern
auch vor- oder nebengelagerte Systeme wie
zum Beispiel E-Mail-Systeme und:
Warenwirtschaftssysteme, Zeiterfassungsysteme,
Auftrags- und Bestellsysteme,
Kalkulationsprogramme, Reisekostenabrechnungssysteme,
Scannerkassen,
Kosten-Leistungsrechnung, Ein-/Ausfuhrabrechnungssysteme,
Wertpapiersysteme.
Bei unzutreffender Qualifizierung kann der
Betriebsprüfer
verlangen, dass der Steuerpflichtige den
Datenzugriff auf diese weiteren Daten nachträglich ermöglicht.
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