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Prüfung Index

 

GDPdU / GoBS
Ansatz der Finanzverwaltung

Welche Standards verlangt die Finanzverwaltung?

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Welche Standards verlangt die Finanzverwaltung?
– Einhaltung der GoB, GoBS, GDPdU –


Das Kernstück zur Einhaltung aller steuerlichen Vorschriften bilden die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)".

DV-Systeme sind in der Unternehmenspraxis längst nicht mehr wegzudenken. Bei diesen Systemen ergeben sich über die schriftliche Aufzeichnung weit hinaus gehende Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Die Finanzverwaltung hat zunächst zu den "Grundsätzen ordnungsmäßiger Speicherbuchführung (GoS)" und schließlich zu den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" Stellung bezogen, deren Kernaussagen in der Folge kurz beschrieben werden sollen.

Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen(GDPdU)" legen die neuen, digitalen Zugriffsregeln der Finanzverwaltung aus und stehen quasi als "Spezialregelung" ergänzend neben den GoBS.

Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)

Die GoBS stecken den technischen Rahmen für die Einhaltung der GoB bei Einsatz von DV-Buchführungen ab.
Die Nichteinhaltung dieses technischen Rahmens bedeutet jedoch nicht notwendigerweise einen Verstoß gegen die GoB, sondern dieser ist erst dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige keine organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, die einen technischen Mangel ausgleichen.


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