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Welche Standards verlangt die Finanzverwaltung?
Einhaltung der GoB, GoBS, GDPdU
Das Kernstück zur Einhaltung aller steuerlichen
Vorschriften bilden die "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB)".
DV-Systeme sind in der Unternehmenspraxis
längst nicht mehr wegzudenken. Bei diesen Systemen ergeben sich über
die schriftliche Aufzeichnung weit hinaus
gehende Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Die Finanzverwaltung hat zunächst zu den "Grundsätzen
ordnungsmäßiger
Speicherbuchführung (GoS)" und schließlich
zu den "Grundsätzen
ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme
(GoBS)" Stellung
bezogen, deren Kernaussagen in der Folge
kurz beschrieben werden sollen.
Die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen(GDPdU)" legen die neuen, digitalen Zugriffsregeln der Finanzverwaltung aus und stehen quasi als "Spezialregelung" ergänzend neben den GoBS.
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)
Die GoBS stecken den technischen Rahmen für die Einhaltung der GoB bei Einsatz von DV-Buchführungen ab.
Die Nichteinhaltung dieses technischen Rahmens
bedeutet jedoch nicht notwendigerweise einen Verstoß gegen die GoB, sondern dieser ist erst dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige keine organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, die einen technischen Mangel ausgleichen.
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